Sehen & Gesehen werden

Night of Lights

22.7


“Night of Light” Die nächsten 100 Tage übersteht die Veranstaltungswirtschaft nicht! Seit dem 10.03.2020 ist einem kompletten Wirtschaftszweig faktisch die Arbeitsgrundlage entzogen. Jegliche Art von Großveranstaltungen sind aufgrund der COVID-19 Krise untersagt. Business Events, Tagungen, Kongresse, Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen - überall dort, wo Menschen zusammenkommen, um gemeinsam Darbietungen zu erleben oder sich zu relevanten Themen auszutauschen, dürfen Veranstaltungen nur unter umfangreichen, behördlichen Auflagen durchgeführt werden. Selbst Messen und kleine Events, die momentan wieder erlaubt sind, unterliegen zurzeit notwendigen und strengen Hygiene-Vorschriften; dies führt dazu, dass Veranstaltungen insgesamt zurzeit nicht mehr wirtschaftlich durchführbar sind.

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